Beherbergungssteuer

Seit dem 01.07.2015 wird von der Stadt Dresden eine Beherbergungssteuer für private Übernachtungen erhoben. Die Höhe der Beherbergungssteuer ist gestaffelt und richtet sich nach dem Logisbetrag pro Nacht.

Von der Steuer befreit sind Gäste, die geschäftlich und anlässlich von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen (Seminare, Schulungen, Kongresse) in Dresden übernachten. Die Befreiung von der Steuer gilt nicht automatisch, sondern der Aufenthalt muss vom Arbeitgeber als dienstlich bestätigt und dem Hotel bei Anreise vorgelegt werden.

Für alle von CMD betreuten Kongresse sind wir berechtigt, in den gebuchten Hotels eine Bescheinigung für die Steuerbefreiung auszustellen. Mit Übergabe der Anreiselisten entfällt für die betreffenden Teilnehmer der persönliche Nachweis für den dienstlichen Aufenthalt und damit die Steuerpflicht.

Für Begleitpersonen und Verlängerungen über den dienstlichen Anlass hinaus bleibt die Steuerpflicht für den Teilnehmer und seine Begleitperson bestehen.